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Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Gemeinde Wehrbleck bemüht sich, Ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung gilt für die Webseite: www.wehrbleck.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

- Ausreichend Kontraste

- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit "STRG" und "+" und bei Apple mit "cmd" und "+".

- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit "STRG" und "-" und bei Apple mit "cmd" und "-".

- Die Inhalte der Webseite passen sicher der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).

- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalterläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.

- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

In den Webauftritt eingebundene Dokumente (*.pdf, *.doc, etc.)

Begründung:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien, u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.


Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung:

Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.


Redaktionelle Inhalte (teilweise)

Begründung:

Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.


Schlichtungsstelle

Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d Absatz 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein.

Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4010
Telefax: 0511 120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Januar 2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04. November 2020 überprüft.


Ihre Hinweise und Anregungen:
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